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Tipps aus Berlin

Welcher Führerschein für den Roller?

Mofa, AM, B oder B196: Die Führerscheinregeln für Roller sind in Deutschland klar geregelt, aber nicht immer leicht zu überblicken. Hier erfährst du, welche Klasse für welchen Roller gilt, ab welchem Alter, was das in Berlin kostet und welche Unterlagen du brauchst.

Mofa-Prüfbescheinigung: bis 25 km/h, ab 15 Jahren

Ein Mofa ist ein Kleinkraftrad mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und einem Hubraum bis 50ccm. Für ein Mofa brauchst du keine Führerscheinprüfung, sondern nur die Mofa-Prüfbescheinigung. Die bekommst du in einer Fahrschule nach einer kurzen Theorieeinheit und einer praktischen Einweisung. Die Teilnahme ist ab 15 Jahren möglich. Wer bereits Klasse AM, B oder höher besitzt, darf ein Mofa automatisch fahren, ohne extra Bescheinigung.

Kosten in Berlin: Die Mofa-Prüfbescheinigung kostet je nach Fahrschule zwischen 50 und 120 Euro, inklusive Prüfungsgebühr. Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Passfoto, ausgefüllter Antrag der Fahrschule. Wenn du unter 18 bist, braucht ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis.

Klasse AM: der Standard-Rollerführerschein für 50ccm

Klasse AM berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern bis 50ccm Hubraum und bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit. Das schließt alle typischen Stadtroller wie Piaggio Zip, Vespa Primavera 50, Honda Vision oder Yamaha Aerox in der deutschen Ausführung ein. Auch dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h fallen in diese Klasse.

Mindestalter: 15 Jahre. Das gilt bundesweit seit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie im Januar 2013. Berlin bildet hier keine Ausnahme: Ab dem 15. Geburtstag kann die Ausbildung beginnen, und der Führerschein wird nach bestandener Prüfung ausgestellt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur in Deutschland gefahren werden. Die Klasse AM gilt mit 15 nur auf deutschem Staatsgebiet.

Ausbildung und Prüfung: Theorie in der Fahrschule (Grundstoff plus Zusatzstoff AM), anschließend praktische Grundausbildung auf einem Übungsplatz. Die Theorieprüfung wird beim TÜV oder DEKRA abgelegt, die praktische Prüfung auf einer festgelegten innerstädtischen Prüfungsstrecke. Kosten in Berlin: insgesamt 600 bis 1.200 Euro, abhängig von der Fahrschule und der Anzahl nötiger Fahrstunden. Unterlagen beim Antrag auf den Führerschein beim Bürgeramt Berlin: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, Sehtest-Bescheinigung (Optiker oder Augenarzt), ausgefülltes Antragsformular (online vorausfüllbar auf service.berlin.de), Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten bei unter 18-Jährigen.

Klasse B: der PKW-Führerschein schließt AM automatisch ein

Wer einen deutschen PKW-Führerschein der Klasse B besitzt, darf damit auch Roller und Mopeds der Klasse AM fahren. Das ist kein Sonderrecht und kein Trick, sondern in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so geregelt. In der Praxis bedeutet das: Du kannst mit deinem normalen Autoführerschein sofort auf einen 50ccm Roller bis 45 km/h steigen, ohne Prüfung, ohne Kurs, ohne Zusatzeintrag.

Ein Hinweis zur Versicherung: Auch wenn der Führerschein reicht, braucht jeder Roller sein eigenes Versicherungskennzeichen. Dein KFZ-Haftpflichtschutz für das Auto gilt nicht für den Roller. Mehr dazu in unserem Artikel zum Versicherungskennzeichen.

Ausländische Klasse B: Wer einen EU-Führerschein der Klasse B aus einem anderen EU-Staat besitzt, hat ebenfalls die Schlüsselzahl 96 oder den AM-Eintrag je nach Ausstellungsland. Im Zweifel prüfen, was auf dem Führerschein unter Codes steht. Nicht-EU-Führerscheine müssen unter Umständen umgeschrieben werden, bevor sie in Deutschland gelten.

B196: mit dem Autoführerschein auf ein 125ccm Motorrad

B196 ist eine Schlüsselzahl, die auf Antrag in den deutschen Führerschein eingetragen wird. Mit dieser Eintragung darf man neben PKW auch Motorräder bis 125ccm Hubraum und maximal 11 kW (ca. 15 PS) Leistung fahren, also das, was in der Klasse A1 erlaubt ist. Für Rollerfans bedeutet das: ein 125ccm Motorroller wie die Piaggio Beverly 125, Honda PCX 125 oder Yamaha XMAX 125 ist damit legal fahrbar, ohne den vollen Motorradführerschein machen zu müssen.

Voraussetzungen für B196: Mindestalter 25 Jahre. Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren erteilt sein. Absolvierung eines Fahrkurses bei einer Fahrschule mit mindestens 13 Fahrstunden auf dem Motorrad (davon 3 auf Landstraße, 4 auf der Autobahn oder Schnellstraße, 6 im Stadtverkehr) sowie einer Theorieeinheit zu Motorrad-spezifischen Themen. Keine Abschlussprüfung, nur Schulung. Die Schlüsselzahl 196 wird nach dem Kurs beim Straßenverkehrsamt eingetragen. Der Kurs gilt in Deutschland, aber die B196-Berechtigung gilt nur auf deutschem Staatsgebiet. Im Ausland gilt sie nicht.

Kosten in Berlin: Je nach Fahrschule kostet der B196-Kurs zwischen 500 und 900 Euro. Dazu kommt die Gebühr für die Eintragung beim Straßenverkehrsamt Berlin (Fahrerlaubnisbehörde), üblicherweise um die 30 bis 40 Euro. Unterlagen: aktueller Führerschein, Personalausweis, Kursbescheinigung der Fahrschule, Antragsformular. Für die Eintragung zuständig ist die Berliner Führerscheinstelle, erreichbar über service.berlin.de.

Übersicht: Welche Klasse für welchen Roller

Wichtig: Wenn du einen Roller kaufst oder dir einen borgst, immer prüfen, ob das Fahrzeug technisch verändert wurde. Ein gedrosselter 50ccm Roller, der auf 70 km/h getunt wurde, ist kein Kleinkraftrad mehr. Mit Klasse AM darauf zu fahren ist illegal und macht die Versicherung ungültig.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf ich in Berlin einen 50ccm Roller fahren?

Mit 15 Jahren und Klasse AM darfst du in Berlin einen Roller bis 50ccm und 45 km/h fahren. Klasse AM gilt bundesweit seit 2013 ab 15 Jahren. Vorher, also schon mit 15 aber nur bis 25 km/h, reicht die Mofa-Prüfbescheinigung.

Brauche ich einen extra Führerschein für den Roller, wenn ich schon einen PKW-Führerschein habe?

Nein. Wer Klasse B (PKW) besitzt, darf damit auch Roller und Mopeds der Klasse AM fahren. Klasse AM ist in Klasse B automatisch eingeschlossen. Du darfst also mit deinem normalen Autoführerschein einen 50ccm Roller bis 45 km/h fahren, ohne zusätzliche Prüfung.

Was ist B196 und für wen lohnt sich das?

B196 ist eine Schlüsselzahl, die in den deutschen Führerschein eingetragen wird und erlaubt, mit der vorhandenen Klasse B auch Motorräder bis 125ccm und 11 kW zu fahren. Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Klasse B, ein Fahrkurs mit mindestens 13 Fahrstunden und einer Theorieeinheit in einer Fahrschule. Keine Prüfung, nur Schulung. Gilt nur in Deutschland. Kosten liegen je nach Fahrschule bei 500 bis 900 Euro.

Ich habe einen alten Führerschein ohne AM eingetragen. Darf ich trotzdem Roller fahren?

Ältere deutsche Führerscheinklassen wie Klasse 3 (ausgestellt vor 1999) schließen das Recht ein, Fahrzeuge der heutigen Klasse AM zu führen. Das wurde bei der Umstellung auf das EU-Format durch Schlüsselzahlen dokumentiert. Wer unsicher ist, lässt sich das beim Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen oder tauscht den alten Schein gegen einen EU-Führerschein.

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